PFLEGEVERSICHERUNG
Für den Erhalt von Pflegeleistungen müßen Sie bei der Pflegekasse einen Pflegegrad beantragen. Allerdings ist hierbei zu unterscheiden, ob bereits eine Pflegestufe vorhanden ist, oder ob erstmalig ein Antrag gestellt wird. Wer ab 2017 erstmalig einen Antrag stellt, wird persönlich nach dem neuen Begutachtungsassessment begutachtet. Wer vor 2017 bereits eine anerkannte Pflegestufe hatte, wird nicht erneut einem Begutachtungsverfahren unterzogen. Die Pflegestufen werden dann automatisch in Pflegegrade umgewandelt.
Vorhandene Pflegestufe in Pflegegrad umrechnen?
Für die Umwandlung von Pflegestufe in Pflegegrad gibt es ab dem 01.01.2017 einen Bestandsschutz, der dafür sorgen soll, dass nach der Umstellung niemand schlechter gestellt wird. Im Folgenden eine Tabelle für die Umwandlung der einzelnen Pflegestufen in Pflegegrade:
Pflegegrade Tabelle: Leistungen & Geld
Weitere Leistungen bei häuslicher Pflege & Pflegegrad
Mit einem anerkannten Pflegegrad besteht Anspruch auf folgende Leistungen, wenn die Pflege ambulant erfolgt:
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bis zu 4.000 € (einmalig für alle Maßnahmen des barrierefreien Umbaus, wie beispielsweise Treppenlifte
- Medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel:
- Hausnotruf (monatlich 18,36 € + zusätzlich einmalig 10,49 €)
Pflegehilfsmittel (monatlich 40 €)
Hilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenversicherung aufgeführt sind - Kostenfreie Pflegekurse für Angehörige, sowie für ehrenamtliche Pflegepersonen
- Kostenlose Beratung & Beratungsbesuche
PFLEGEVERSICHERUNG
Pflegegrade Tabelle: Leistungen & Geld
Weitere Leistungen bei häuslicher Pflege & Pflegegrad
Mit einem anerkannten Pflegegrad besteht Anspruch auf folgende Leistungen, wenn die Pflege ambulant erfolgt:
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bis zu 4.000 € (einmalig für alle Maßnahmen des barrierefreien Umbaus, wie beispielsweise Treppenlifte
- Medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel:
- Hausnotruf (monatlich 18,36 € + zusätzlich einmalig 10,49 €)
Pflegehilfsmittel (monatlich 40 €)
Hilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenversicherung aufgeführt sind - Kostenfreie Pflegekurse für Angehörige, sowie für ehrenamtliche Pflegepersonen
- Kostenlose Beratung & Beratungsbesuche